Diese Woche Donnerstag, 11 Uhr: Sirenengeheul und andere Warnmittel im Einsatz - Bundesweiter Warntag

Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Pünktlich um 11:00 Uhr (bis ca. 11:20 Uhr) werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in allen Ländern mit einem Probealarm die Warnmittel wie beispielsweise Sirenen ausgelöst.

Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen - um die Bevölkerung im Notfall bestmöglich zu schützen, ist es wichtig, dass neben Einsatzkräften auch die Bevölkerung schnell informiert ist und weiß, was zu tun ist. Ziel des ersten bundesweiten Warntags am Donnerstag, 10. September 2020, ist es daher, die Menschen für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und die technische Infrastruktur zu überprüfen. Am gemeinsamen Aktions- und Testtag von Bund und Ländern sind auch der Ortenaukreis und seine Städte und Gemeinden beteiligt. Zukünftig soll er jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt werden.

"Damit die Ortenauerinnen und Ortenauer auf Notfälle und Katastrophen vorbereitet sind und auf verschiedene Szenarien richtig reagieren, ist es sinnvoll die Alarmabläufe regelmäßig zu proben und sich zu informieren", appelliert Urs Kramer, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. Auch wenn die von früher bekannten Sirenensignale heute durch digitale Warn-Apps wie beispielsweise NINA, Katwarn oder BIWAPP ergänzt werden, so gelten sie auch weiterhin als wichtige Warnmöglichkeit, vor allem weil der Heulton einer Sirene einen Weckeffekt hat, erklärt der Experte. Die unterschiedlichen Signaltöne von Sirenen stehen für verschiedene Schadensereignisse (siehe angefügte Illustration). Gerade nachts seien Radio, Fernseher oder Internet ausgeschaltet und das Mobiltelefon sei lautlos gestellt, weshalb Sirenen, die in den letzten Jahren eher als Auslaufmodell gesehen wurden, in jüngster Zeit wieder aktiviert werden.

"Im Ortenaukreis existieren aktuell insgesamt 77 Sirenen, meist auf öffentlichen Gebäuden wie Rathaus- oder Schuldächern", fast Kramer zusammen. Diese können heute teilweise auch digital ausgelöst werden. Die Warnungen im Ereignisfall werden in der Regel von den vor Ort zuständigen Kommunen oder deren Einsatzleiter der Feuerwehr ausgesprochen. Sie können darüber hinaus auch von Behörden von Bund, Ländern und Landkreisen gesteuert sein. So ist der Ortenaukreis etwa für Gefahrenabwehrmaßnahmen wie zum Beispiel bei Großschadensereignissen, d.h. bei Stromausfall, Hochwasser oder Sturm, bei Bombenentschärfungen oder bei Trinkwasserverunreinigungen zuständig. Die ausgesprochenen Warnungen werden über die Integrierte Leitstelle Ortenau an das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes weitergeleitet.

Am Warntag selbst wird um 11 Uhr eine Probewarnung von der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) durchgeführt. Sie wird an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die an MoWaS angeschlossenen sind. So erhalten etwa App-Server und Rundfunksender die Probewarnung und versenden diese wiederum in ihren Systemen und Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps. Auch im Ortenaukreis werden bei Schadensereignissen oder Gefahrenlagen auf diesem Weg Informationen verbreitet, welche z.B. durch die kostenlose App "NINA" des BBK empfangen werden können. Die Entwarnung durch das BBK erfolgt um 11.20 Uhr über die MoWaS.

Weitere Informationen über mögliche Warnanlässe und Warnprozesse gibt es auf der Internetseite www.warnung-der-bevoelkerung.de.

Verhaltenshinweise des Amts für Brand- und Katastrophenschutz bei Auslösung einer Gefahrenmeldung oder von Sirenen:

  • Suchen Sie geschlossene Räume auf, halten Sie Türen und Fenster geschlossen.
  • Schalten Sie den Hörfunk oder das Fernsehen ein. Bei akuten Gefahren werden über Hörfunk weitere Informationen und Verhaltenshinweise gegeben.
  • Wenn möglich, können Informationen auch über die Internetseiten der regionalen Medien abgerufen werden. Bei Stromausfall ist dies nur über Handy oder Tablet mit GSM-Karte möglich.
  • Die Notrufnummern 110 und 112 sind nur in Notfällen zu wählen!


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