Jährliche Kraftfahrerbelehrung im OV

Bei einer Dienstveranstaltung im THW Offenburg erhielten ung. 20 Helferinnen und Helfer die Verlängerung Ihrer THW-Fahrgenehmigung um ein weiteres Jahr. Diese durch die Geschäftsstelle in Freiburg ausgestellte Genehmigung berechtigt zur Fahrt mit THW-Fahrzeugen und muss jedes Jahr wieder aufgefrischt werden.

Der Inhalt bezieht sich auf Sonderrechte, die bei Einsatzfahrzeugen zu beachten sind. So wurde die Kolonnenfahrt und das Einschalten von blauem Blinklicht genau geschult. Hierbei ist es besonders wichtig auf andere Verkehrteilnehmer zu achten und sich besonders umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Auch gibt es für das Einschalten des blauen Blicklichts und für das Betätigen des Martinshorns ganz bestimmte Anweisungen, die unbedingt beachtet werden müssen. 

Eine weitere Besonderheit ist, dass THW-Fahrzeuge durch eine zentrale Zulassungsstelle eigene Kennzeichen erhalten und weder versichert noch versteuert sind. Dienstfahrten müssen vor Antritt der Fahrt genehmigt werden und dann in einem Fahrtenbuch genau dokumentiert werden. Jeder Kraftfahrer ist für Pflege- und Wartungsarbeiten an seinem zugewiesenen Fahrzeug verantwortlich.

Ein außerordentlich wichtiger Punkt bei der Belehrung war das Verhalten bei Unfällen. Hier sind noch wesentlich aufwendigere Verfahrensweisen als im privaten Bereich zu beachten, da THW-Fahrzeuge dem Bund gehören und nicht versichert sind.


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